Bücher u.a. zum Thema: Hellp Syndrom

Allein beim HELLP-Syndrom, der gefährlichsten Erkrankung unter den hypertensiven Schwangerschaftskomplikationen beträgt die Sterblichkeit der Babys beinahe 25% (die der Mütter bis zu 3 %).

Hier geht es zu Daniel´s Homepage. Er wurde nach 27. SSW wegen eines HELLP - Syndroms der Mutter geboren und wog 745 Gramm. Seine Eltern berichten über seine großen Erfolge.

www.daniel-boeck.de/Daniel/index.html

 

http://hellp-syndroom.startkabel.nl/

Gestose - EPH-Gestose - Prä-Eklampsie - Eklampsie

www.stghellpsyndroom.nl

In jedem Fall raten wir zur Zusammenarbeit mit dem gut ausgebildeten Fachleuten ihres Vertrauens:

www.docanddoc.at  - erste Vertretungsbörse für Ärzte im Internet

Österreich: www.beratungstellen.at   www.bestHELP.at   www.bestMED.at  www.coaching.cc    www.ergotherapeuten.at  www.kunsttherapie.at  www.lebensberatung.at  www.logopaeden.at  www.mediation.info   
www.musiktherapie.at  www.physiotherapie.at  www.politiker.at   www.psychologen.at   www.psyonline.at   www.selbsthilfe.at   
www.supervision.at   www.training.at 

 

Diese HP ist ein Teil von www.sonnenstrahl.org! Unser Haftungsausschluß 

beachten Sie bitte unsere Übersetzungshinweise  Impressum und Ansprechpartner   Bankverbindung 

 

Bitte, klick mich an und nimm mich mit! Danke!

Das ungeborene Kind erreicht zwischen der 21. - 24. Schwangerschaftswoche - also während des 6. Schwangerschaftsmonats - ein Gewicht von ca. 500g - 800g. Als Fehlgeburt (Abort) bezeichnet man totgeborene Babys unter 500 g, es wird dann noch einmal unterschieden in frühe Fehlgeburt (bis zur 12. SSW) und späte Fehlgeburt (bis zur 25. SSW).
Wenn Ihr Kind weniger als 500 g (in manchen Bundesländern weniger als 1000 g) auf die Waage bringt, gilt dieses ihr Kind als "nicht bestattungspflichtiges Kind", d.h. die Klinik hat  grundsätzlich die gesetzlich geregelte freie Wahl, ob ihr Kind für Transplantationen, zur Forschung verwendet oder an die Industrie verkauft oder zusammen mit dem klinischen Organabfall entsorgt wird, d.h. in der Regel: Verbrennung in einer Müllverbrennungsanlage. Diese Rechte inkl. dem Bestattungsrecht sind Bundesländersache. Zunehmen häufiger erbitten Eltern, ihr nicht bestattungspflichtiges Kind bestatten dürfen. Diesem Wunsch entsprechend verändern zunehmend mehr Kliniken ihr Verhalten dem nicht bestattungspflichten Kind gegenüber und bieten von sich aus zB eine Sammelbestattung für "nicht bestattungspflichtige Kinder" an. In den meisten Bundesländern gibt zwar noch keine entsprechenden Gesetze, sondern nur Empfehlungen der zuständigen Gremien. Klären Sie daher vor dem Tod ihres Kindes für sich, welchen Weg Sie für sich und ihr Kind gehen wollen! Wertvolle weitere Hinweise finden Sie auf www.sonnenstrahl.org > Lebensende
 (u.a. den Muttersegen für Schwangere, eine Sammlung von Grabfeldern für nicht bestattungspflichtige Kinder oder Informationen zu einer weltweiten Trauerstunde für Angehörige von verstorbenen Kinder - egal, wie alt das Kind geworden ist - alle Jahre wieder im Dezember!) 

 

Datenschutzerklärung
Gratis Homepage von Beepworld
 
Verantwortlich für den Inhalt dieser Seite ist ausschließlich der
Autor dieser Homepage, kontaktierbar über dieses Formular!