Bücher u.a. zum Thema: Hellp Syndrom
Allein beim HELLP-Syndrom, der gefährlichsten Erkrankung unter den hypertensiven Schwangerschaftskomplikationen beträgt die Sterblichkeit der Babys beinahe 25% (die der Mütter bis zu 3 %).
Hier geht es zu Daniel´s Homepage. Er wurde nach 27. SSW wegen eines HELLP - Syndroms der Mutter geboren und wog 745 Gramm. Seine Eltern berichten über seine großen Erfolge.
www.daniel-boeck.de/Daniel/index.html
http://hellp-syndroom.startkabel.nl/
Gestose - EPH-Gestose - Prä-Eklampsie - Eklampsie
In jedem Fall raten wir zur Zusammenarbeit mit dem gut ausgebildeten Fachleuten ihres Vertrauens:
www.docanddoc.at - erste Vertretungsbörse für Ärzte im Internet
Österreich: www.beratungstellen.at www.bestHELP.at www.bestMED.at www.coaching.cc www.ergotherapeuten.at www.kunsttherapie.at www.lebensberatung.at www.logopaeden.at www.mediation.info
www.musiktherapie.at www.physiotherapie.at www.politiker.at www.psychologen.at www.psyonline.at www.selbsthilfe.at
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Wenn Ihr Kind weniger als 500 g (in manchen Bundesländern weniger als 1000 g) auf die Waage bringt, gilt dieses ihr Kind als "nicht bestattungspflichtiges Kind", d.h. die Klinik hat grundsätzlich die gesetzlich geregelte freie Wahl, ob ihr Kind für Transplantationen, zur Forschung verwendet oder an die Industrie verkauft oder zusammen mit dem klinischen Organabfall entsorgt wird, d.h. in der Regel: Verbrennung in einer Müllverbrennungsanlage. Diese Rechte inkl. dem Bestattungsrecht sind Bundesländersache. Zunehmen häufiger erbitten Eltern, ihr nicht bestattungspflichtiges Kind bestatten dürfen. Diesem Wunsch entsprechend verändern zunehmend mehr Kliniken ihr Verhalten dem nicht bestattungspflichten Kind gegenüber und bieten von sich aus zB eine Sammelbestattung für "nicht bestattungspflichtige Kinder" an. In den meisten Bundesländern gibt zwar noch keine entsprechenden Gesetze, sondern nur Empfehlungen der zuständigen Gremien. Klären Sie daher vor dem Tod ihres Kindes für sich, welchen Weg Sie für sich und ihr Kind gehen wollen! Wertvolle weitere Hinweise finden Sie auf www.sonnenstrahl.org > Lebensende